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 Jeder Künstler in Deutschland hält ein Urheberrecht (Copyright) an den Kunstobjekten, die er erschafft. Bis zu 70 Jahre nach seinem Tod kann er und seine Rechtsnachfolger Geld verlangen, wenn jemand diese Kunstwerke nutzt. Jeder Künstler in Deutschland hält ein Urheberrecht (Copyright) an den Kunstobjekten, die er erschafft. Bis zu 70 Jahre nach seinem Tod kann er und seine Rechtsnachfolger Geld verlangen, wenn jemand diese Kunstwerke nutzt.
  
-Bei Noten gibt es drei Künstler, die ein Urheberrecht an einem Blatt mit Noten halten: Der Komponist der Musikder Texter des Liedtextes und der Notenstecherda auch das Setzen von Noten als Kunst betrachtet wird.+Bei Noten gibt es zwei Künstler, die ein Urheberrecht an einem Blatt mit Noten halten: Der Komponist der Musik und der Texter des Liedtextes. Für das [[https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsschutz_von_Schriftzeichen#Notenstichbilder|Notensetzen oder Notenstechen]] gilt kein Urheber-aber ein einfaches Schutzrecht auf den ursprünglichen Notensatz).
  
 Dies ist der Grund, warum man auch heute noch horrendes Geld für Noten von Komponisten wie Bach zahlen muss (und sie nicht kostenlos kopieren darf), obwohl das Genie schon mehr als 70 Jahre tot ist. Das Geld für die Noten geht an den Notensetzer (oder den Verlag, der den Notensetzer beschäftigt). Dies ist der Grund, warum man auch heute noch horrendes Geld für Noten von Komponisten wie Bach zahlen muss (und sie nicht kostenlos kopieren darf), obwohl das Genie schon mehr als 70 Jahre tot ist. Das Geld für die Noten geht an den Notensetzer (oder den Verlag, der den Notensetzer beschäftigt).
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  • Zuletzt geändert: 2026/01/04 09:28
  • von django